Welche Vorschriften gelten für gefährliche Abfälle wie Asbest – und was müssen Bauherren beachten?

Welche Vorschriften gelten für gefährliche Abfälle wie Asbest

Der Umgang mit gefährlichen Abfällen wie Asbest erfordert in Deutschland besondere Sorgfalt. Nicht nur aus gesundheitlichen Gründen, sondern auch, weil eine Reihe gesetzlicher Vorschriften und Sicherheitsmaßnahmen eingehalten werden müssen. Gerade im Bereich Abbruch, Sanierung und Recycling spielen diese Regelungen eine entscheidende Rolle. Wer gegen geltende Gesetze verstößt, riskiert hohe Bußgelder und haftet unter Umständen für Umweltschäden und Gesundheitsrisiken.

Was sind gefährliche Abfälle?

Bei Rückbau-, Sanierungs- oder Abbrucharbeiten entstehen nicht nur verwertbare Baustoffe, sondern auch sogenannte gefährliche Abfälle. Ihr unsachgemäßer Umgang kann nicht nur gesundheitliche Schäden verursachen, sondern auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Typische gefährliche Abfälle im Bauwesen

Im Bau- und Rückbaukontext treten gefährliche Abfälle in vielen Formen auf. Zu den häufigsten gehören:

  • Asbesthaltige Baustoffe: In vielen Gebäuden aus der Zeit zwischen 1950 und 1990 wurde Asbest als Brandschutz-, Dämm- oder Isoliermaterial eingesetzt – z. B. in Wellzementplatten, Rohrummantelungen, Fliesenklebern oder Spritzbelägen.
  • Kühlschmierstoffe und Altöle
  • Farben, Lacke und Lösemittel
  • PCB-haltige Materialien
  • Teerhaltige Dachpappen und Abdichtungen
  • Kontaminierte Böden oder Bauschutt

Asbest – Der unsichtbare Gefahrenstoff

Asbest stellt im Bauwesen ein besonders brisantes Thema dar.

Das Hauptproblem beim Umgang mit Asbest ist die Freisetzung feinster Fasern, die beim Einatmen tief in die Lunge eindringen können.

Daher ist beim Rückbau asbesthaltiger Bauteile größte Vorsicht geboten. Der Umgang mit Asbest ist in Deutschland durch die TRGS 519 streng geregelt. Arbeiten dürfen ausschließlich von zertifizierten Fachfirmen mit entsprechend geschultem Personal durchgeführt werden – beispielsweise einem erfahrenen Abbruchunternehmen in Düsseldorf.

Rechtliche Vorgaben und Verantwortung

Gefährliche Abfälle unterliegen in Deutschland dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV).

Vor Beginn eines Abbruchs ist daher eine gründliche Schadstofferkundung durch qualifizierte Sachverständige unerlässlich. Nur so lassen sich Risiken frühzeitig erkennen und geeignete Maßnahmen zur sicheren Handhabung und Entsorgung planen.

Wer darf mit gefährlichen Abfällen arbeiten?

Arbeiten mit gefährlichen Abfällen dürfen nur von zertifizierten Fachbetrieben durchgeführt werden.

Privatpersonen dürfen asbesthaltige Materialien nicht selbst entfernen. Auch der Transport solcher Abfälle muss über spezialisierte Entsorgungsfachbetriebe erfolgen.

Wie läuft eine fachgerechte Asbestsanierung ab?

  1. Erkundung und Gefährdungsbeurteilung
  2. Anmeldung der Arbeiten
  3. Schutzmaßnahmen
  4. Rückbau und Verpackung
  5. Entsorgung – etwa über ein zertifiziertes Abbruchunternehmen in Leverkusen
  6. Freimessung

Die Rolle von Abbruchrecycling und Abfallentsorgung

Trotz der Herausforderungen sind gefährliche Abfälle kein Hindernis für nachhaltiges Bauen. Beim Abbruchrecycling wird darauf geachtet, dass gefährliche Stoffe frühzeitig identifiziert und separat behandelt werden. So kann ein Maximum an Baustoffwiederverwendung erzielt werden, ohne die Gesundheit zu gefährden.

Tipps für Bauherren und Sanierer

  • Schadstoffuntersuchung vor Baubeginn
  • Nur zertifizierte Fachfirmen beauftragen
  • Entsorgungsnachweise einfordern
  • Jeden Schritt dokumentieren
  • Alle Beteiligten informieren