Genehmigungen für Abbruchprojekte – Was Sie wissen müssen, bevor der Bagger rollt

Genehmigungen für Abbruchprojekte – Was Sie wissen müssen, bevor der Bagger rollt

Der Abriss eines Gebäudes scheint auf den ersten Blick wie ein rein technischer Vorgang: Bagger anrollen lassen, Mauern einreißen, Bauschutt abtransportieren. Doch bevor es so weit ist, gibt es eine bürokratische Hürde, die oft unterschätzt wird – die Abbruchgenehmigung.

In Deutschland ist der Abriss eines Gebäudes rechtlich nicht einfach eine Privatentscheidung. Ob Sie ein altes Einfamilienhaus, eine Scheune oder ein ganzes Mehrfamilienhaus abreißen möchten – je nach Landesbauordnung und Gebäudeart ist eine Genehmigung erforderlich. In diesem Artikel erklären wir verständlich, wann eine Abbruchgenehmigung Pflicht ist, was im Abbruchbescheid steht, und wie die Bauordnung in Ihrem Bundesland darüber entscheidet.

Warum ist eine Abbruchgenehmigung überhaupt notwendig?

Der Abriss eines Gebäudes kann weitreichende Folgen haben – für Nachbargebäude, den Verkehr, die Umwelt und die Sicherheit. Aus diesem Grund unterliegt der Rückbau baulicher Anlagen einer gesetzlichen Kontrolle. Die Genehmigungspflicht soll sicherstellen, dass:

  • keine Gefahren für Personen oder Sachen entstehen

  • Umweltschutz- und Denkmalschutzvorgaben eingehalten werden

  • Rücksicht auf Nachbarschaftsrechte genommen wird

  • alle statischen, technischen und rechtlichen Anforderungen erfüllt sind

Ein Abriss ohne Genehmigung kann nicht nur zu Baustopps führen, sondern auch zu hohen Bußgeldern.

Wann ist eine Abbruchgenehmigung erforderlich?

Ob Sie eine Genehmigung brauchen, hängt vom jeweiligen Bundesland, der Gebäudeart und dem Standort ab. Die meisten Bundesländer stützen sich auf die Landesbauordnung (LBO).

Typische Regelungen:

Gebäudeart

Genehmigungspflicht?

Wohnhaus (freistehend)

Ja, in den meisten Bundesländern

Schuppen / Nebengebäude

Meist genehmigungsfrei (bis bestimmte Größe)

Denkmalgeschütztes Gebäude

Immer genehmigungspflichtig

Teile eines Gebäudes

Abhängig von Bauart und Statik

Faustregel:

Je größer, tragender oder öffentlich relevanter ein Gebäude ist, desto eher ist eine Abbruchgenehmigung erforderlich.

Was steht in einem Abbruchbescheid?

Der Abbruchbescheid ist das offizielle Dokument, das die Behörde nach Prüfung aller Unterlagen ausstellt. Darin enthalten sind:

  • Genehmigung zum Abbruch

  • Auflagen und Nebenbestimmungen (z. B. Lärmschutz, Staubschutz)

  • zeitliche Fristen

  • Verpflichtungen zur Entsorgung

  • Hinweis auf Umweltauflagen oder Denkmalschutz

Ein Abbruchbescheid gilt in der Regel für einen bestimmten Zeitraum (z. B. 1 Jahr) und muss vor Ablauf der Frist genutzt werden – sonst verfällt die Genehmigung.

Welche Unterlagen benötigt man für den Antrag?

Je nach Gemeinde und Art des Gebäudes können unterschiedliche Dokumente verlangt werden. Typische Unterlagen sind:

  • Antragsformular für die Abbruchgenehmigung

  • Lageplan des Gebäudes

  • Gebäudeaufnahme (Bauzeichnung oder Fotos)

  • Nachweis über statische Unbedenklichkeit

  • Entsorgungskonzept (z. B. Nachweis über Abtransport von Asbest)

  • Nachbarschaftszustimmung (in bestimmten Fällen)

  • Stellungnahme des Denkmalschutzes (falls relevant)

Oft muss auch ein verantwortlicher Fachunternehmer benannt werden, der den Abbruch vornimmt – insbesondere bei komplexeren Bauwerken.

Welche Rolle spielt die Bauordnung?

Die Bauordnung ist das zentrale Regelwerk, das im jeweiligen Bundesland alle baurechtlichen Vorgaben regelt. Dazu gehört auch der Bereich „Rückbau“ oder „Abbruch baulicher Anlagen“. In der Bauordnung finden sich unter anderem:

  • Definitionen, was als genehmigungspflichtiger Abriss gilt

  • Anforderungen an den Antrag

  • Vorgaben zum Sicherheits- und Gesundheitsschutz

  • Verweise auf DIN-Normen (z. B. Rückbauverfahren, Entsorgung)

Beispiele aus der Praxis:

  • In Bayern sind Abbrucharbeiten bis 300 m³ umbauter Raum genehmigungsfrei.

  • In NRW gilt: Gebäude mit mehr als 1.000 m³ sind genehmigungspflichtig.

  • In Berlin sind Abbrüche generell anzeigepflichtig, auch bei Kleinstbauten.

Je nach Landesbauordnung kann also derselbe Abriss in einem Bundesland genehmigungsfrei, in einem anderen aber genehmigungspflichtig sein.

Welche Kosten entstehen für eine Abbruchgenehmigung?

Die Kosten für eine Abbruchgenehmigung variieren je nach Aufwand, Gebäudeart und Kommune. Typischerweise bewegen sie sich in folgendem Rahmen:

Gebäudegröße

Gebührenrahmen

Kleingebäude (z. B. Garage)

ca. 50 € – 150 €

Einfamilienhaus

ca. 200 € – 600 €

Mehrfamilienhaus

500 € – 1.500 €+

Hinzu kommen ggf. Gutachterkosten, Gebühren für Umweltprüfungen oder Kosten für Denkmalschutzgutachten. Tipp: Viele Kommunen veröffentlichen ihre Gebührensatzung online.

Gibt es Ausnahmen oder genehmigungsfreie Abrisse?

Ja, unter bestimmten Bedingungen ist ein Abbruch auch genehmigungsfrei, z. B.:

  • Wenn es sich um ein Gebäude mit sehr geringem Volumen (unter 300 m³) handelt

  • Keine öffentliche Erschließung oder Nachbarbebauung betroffen ist

  • Keine tragenden Teile von Nachbargebäuden berührt werden

  • Kein Denkmalschutz oder Umweltauflagen bestehen

Aber Achtung: Genehmigungsfrei bedeutet nicht regelungsfrei! Auch bei genehmigungsfreien Abbrüchen gelten technische Regeln und Anzeigevorschriften.

Was passiert bei einem Abriss ohne Genehmigung?

Wer ohne Abbruchgenehmigung ein genehmigungspflichtiges Gebäude abreißt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Mögliche Konsequenzen:

  • Baustopp durch die Bauaufsicht

  • Bußgelder bis zu 50.000 €

  • Rückbauverfügung (z. B. bei unzulässiger Veränderung denkmalgeschützter Bauten)

  • Verweigerung zukünftiger Bauanträge

Zudem haftet der Bauherr bei Schäden an Nachbargebäuden oder der Umwelt – etwa durch Staub, Lärm, Erschütterungen oder kontaminierten Aushub.

Was ist bei denkmalgeschützten Gebäuden zu beachten?

Der Abriss eines denkmalgeschützten Hauses oder einer historischen Bausubstanz ist besonders streng geregelt. In solchen Fällen gelten neben der Bauordnung auch die Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes.

Wichtig:

  • Der Abriss darf nur genehmigt werden, wenn die Erhaltung wirtschaftlich unzumutbar ist

  • Es braucht ein Gutachten über Zustand, Substanz und wirtschaftliche Belastung

  • Alternativen wie Teilabriss oder Sanierung müssen geprüft sein

  • Oft werden Ersatzbauten mit ähnlichem Charakter verlangt

Ein nicht genehmigter Abriss eines Denkmals kann zu strafrechtlichen Konsequenzen führen.

Wie lange dauert das Genehmigungsverfahren?

Je nach Umfang und Behörde dauert ein Antrag auf Abbruchgenehmigung zwischen 2 und 8 Wochen. Verzögerungen entstehen oft durch:

  • fehlende Unterlagen

  • Rückfragen der Behörde

  • Abstimmung mit Denkmalschutz oder Umweltamt

Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte den Antrag mindestens 2 Monate vor dem geplanten Abrissbeginn stellen.

Was ist bei Teilabbrüchen oder Gebäudeteilen?

Nicht jeder Abriss betrifft ein ganzes Gebäude. Oft geht es um die Entfernung von Anbauten, Garagen, Dächern oder Etagen. Auch hier gilt:

  • Teilabbrüche sind meist genehmigungspflichtig, wenn sie tragende Elemente betreffen

  • Eine statische Beurteilung ist zwingend erforderlich

  • In der Genehmigung kann festgelegt werden, wie der Teilabbruch durchgeführt werden muss

Wichtig ist, dass das verbleibende Bauwerk standsicher bleibt und keine Gefährdung darstellt.