Der Abriss eines Gebäudes scheint auf den ersten Blick wie ein rein technischer Vorgang: Bagger anrollen lassen, Mauern einreißen, Bauschutt abtransportieren. Doch bevor es so weit ist, gibt es eine bürokratische Hürde, die oft unterschätzt wird – die Abbruchgenehmigung.
In Deutschland ist der Abriss eines Gebäudes rechtlich nicht einfach eine Privatentscheidung. Ob Sie ein altes Einfamilienhaus, eine Scheune oder ein ganzes Mehrfamilienhaus abreißen möchten – je nach Landesbauordnung und Gebäudeart ist eine Genehmigung erforderlich. In diesem Artikel erklären wir verständlich, wann eine Abbruchgenehmigung Pflicht ist, was im Abbruchbescheid steht, und wie die Bauordnung in Ihrem Bundesland darüber entscheidet.
Der Abriss eines Gebäudes kann weitreichende Folgen haben – für Nachbargebäude, den Verkehr, die Umwelt und die Sicherheit. Aus diesem Grund unterliegt der Rückbau baulicher Anlagen einer gesetzlichen Kontrolle. Die Genehmigungspflicht soll sicherstellen, dass:
Ein Abriss ohne Genehmigung kann nicht nur zu Baustopps führen, sondern auch zu hohen Bußgeldern.
Ob Sie eine Genehmigung brauchen, hängt vom jeweiligen Bundesland, der Gebäudeart und dem Standort ab. Die meisten Bundesländer stützen sich auf die Landesbauordnung (LBO).
Gebäudeart | Genehmigungspflicht? |
Wohnhaus (freistehend) | Ja, in den meisten Bundesländern |
Schuppen / Nebengebäude | Meist genehmigungsfrei (bis bestimmte Größe) |
Denkmalgeschütztes Gebäude | Immer genehmigungspflichtig |
Teile eines Gebäudes | Abhängig von Bauart und Statik |
Je größer, tragender oder öffentlich relevanter ein Gebäude ist, desto eher ist eine Abbruchgenehmigung erforderlich.
Der Abbruchbescheid ist das offizielle Dokument, das die Behörde nach Prüfung aller Unterlagen ausstellt. Darin enthalten sind:
Ein Abbruchbescheid gilt in der Regel für einen bestimmten Zeitraum (z. B. 1 Jahr) und muss vor Ablauf der Frist genutzt werden – sonst verfällt die Genehmigung.
Je nach Gemeinde und Art des Gebäudes können unterschiedliche Dokumente verlangt werden. Typische Unterlagen sind:
Oft muss auch ein verantwortlicher Fachunternehmer benannt werden, der den Abbruch vornimmt – insbesondere bei komplexeren Bauwerken.
Die Bauordnung ist das zentrale Regelwerk, das im jeweiligen Bundesland alle baurechtlichen Vorgaben regelt. Dazu gehört auch der Bereich „Rückbau“ oder „Abbruch baulicher Anlagen“. In der Bauordnung finden sich unter anderem:
Je nach Landesbauordnung kann also derselbe Abriss in einem Bundesland genehmigungsfrei, in einem anderen aber genehmigungspflichtig sein.
Die Kosten für eine Abbruchgenehmigung variieren je nach Aufwand, Gebäudeart und Kommune. Typischerweise bewegen sie sich in folgendem Rahmen:
Gebäudegröße | Gebührenrahmen |
Kleingebäude (z. B. Garage) | ca. 50 € – 150 € |
Einfamilienhaus | ca. 200 € – 600 € |
Mehrfamilienhaus | 500 € – 1.500 €+ |
Hinzu kommen ggf. Gutachterkosten, Gebühren für Umweltprüfungen oder Kosten für Denkmalschutzgutachten. Tipp: Viele Kommunen veröffentlichen ihre Gebührensatzung online.
Ja, unter bestimmten Bedingungen ist ein Abbruch auch genehmigungsfrei, z. B.:
Aber Achtung: Genehmigungsfrei bedeutet nicht regelungsfrei! Auch bei genehmigungsfreien Abbrüchen gelten technische Regeln und Anzeigevorschriften.
Wer ohne Abbruchgenehmigung ein genehmigungspflichtiges Gebäude abreißt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Mögliche Konsequenzen:
Zudem haftet der Bauherr bei Schäden an Nachbargebäuden oder der Umwelt – etwa durch Staub, Lärm, Erschütterungen oder kontaminierten Aushub.
Der Abriss eines denkmalgeschützten Hauses oder einer historischen Bausubstanz ist besonders streng geregelt. In solchen Fällen gelten neben der Bauordnung auch die Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes.
Wichtig:
Ein nicht genehmigter Abriss eines Denkmals kann zu strafrechtlichen Konsequenzen führen.
Je nach Umfang und Behörde dauert ein Antrag auf Abbruchgenehmigung zwischen 2 und 8 Wochen. Verzögerungen entstehen oft durch:
Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte den Antrag mindestens 2 Monate vor dem geplanten Abrissbeginn stellen.
Nicht jeder Abriss betrifft ein ganzes Gebäude. Oft geht es um die Entfernung von Anbauten, Garagen, Dächern oder Etagen. Auch hier gilt:
Wichtig ist, dass das verbleibende Bauwerk standsicher bleibt und keine Gefährdung darstellt.
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