Checkliste: Benötigte Unterlagen für den Abriss – Alles, was Sie wissen müssen

Checkliste: Benötigte Unterlagen für den Abriss – Alles, was Sie wissen müssen

Wer ein Gebäude abreißen möchte, steht vor zahlreichen organisatorischen, rechtlichen und technischen Anforderungen. Neben einer professionellen Planung und der Einhaltung der örtlichen Bauordnung ist besonders wichtig: die vollständige Zusammenstellung aller Unterlagen, die für den Antrag auf eine Abbruchgenehmigung erforderlich sind.

Viele Bauherren unterschätzen diesen Schritt – doch nur mit den richtigen Dokumenten kann der Abbruchbescheid überhaupt erteilt werden. Welche Unterlagen notwendig sind, hängt dabei nicht nur vom Umfang des Abrissprojekts ab, sondern auch vom Bundesland und der zuständigen Behörde.

In diesem Blogartikel finden Sie eine umfassende Checkliste, aufgeschlüsselt nach Kategorien und ergänzt mit praktischen Hinweisen, damit Ihr Abbruchvorhaben ohne Verzögerungen starten kann.

Warum sind vollständige Unterlagen so wichtig?

Ein Abriss ohne Genehmigung kann teuer werden und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Noch bevor Maschinen anrücken, muss die Behörde eine Abbruchgenehmigung erteilen – und dafür prüft sie eine Vielzahl von Informationen: baurechtliche, sicherheitstechnische, statische und umweltschutzrechtliche.

Je besser und vollständiger Ihre Unterlagen, desto schneller wird der Abbruchbescheid ausgestellt. Unvollständige Anträge verzögern das Verfahren oft um Wochen oder Monate. Zudem fordern viele Behörden Nachreichungen – was zusätzlichen Aufwand und Kosten bedeutet.

Allgemeine Anforderungen laut Bauordnung

Obwohl jede Landesbauordnung eigene Details regelt, gibt es viele Gemeinsamkeiten. Die folgenden Unterlagen werden in fast allen Bundesländern verlangt:

Antrag auf Abbruchgenehmigung

  • Offizielles Formular der zuständigen Baubehörde

  • Angabe des Grundstücks, Gebäudetyps, geplanter Zeitpunkt

  • Unterschrift des Eigentümers oder eines bevollmächtigten Vertreters

Lageplan

  • Maßstab 1:500 oder 1:1000

  • Darstellung des Gebäudes im Verhältnis zu Nachbargrundstücken

  • Einzeichnung von Zugängen, Zufahrten, Verkehrsflächen

Bestandszeichnungen

  • Grundrisse, Ansichten, Schnitte des zu beseitigenden Gebäudes

  • Darstellung der Konstruktion und Bauteile

  • Angabe von Kubatur (m³ umbauter Raum)

Fotos des Gebäudes

  • Außen- und Innenaufnahmen

  • Ggf. dokumentiert mit Datum und Beschreibung

  • Wichtig bei historischen oder denkmalgeschützten Gebäuden

Spezielle technische Nachweise

Je nach Bauordnung und Gebäudeart werden weitere Dokumente benötigt, insbesondere zum Schutz von Menschen und Umwelt:

Statik / Rückbaukonzept

  • Beschreibung der Abrissmethode

  • Nachweis zur Standsicherheit während des Rückbaus

  • Angaben zur Baustellensicherung und Abstützungen

Schadstoffgutachten (z. B. Asbest)

  • Verpflichtend bei Gebäuden vor Baujahr 1995

  • Analyse auf Asbest, PCB, PAK oder andere Altlasten

  • Entsorgungskonzept für belastetes Material

Entsorgungsnachweise / Abfallkonzept

  • Beschreibung der Trennung, Sortierung und Entsorgung von Abbruchmaterialien

  • Angabe beauftragter Entsorgungsfirmen

  • Nachweis der ordnungsgemäßen Abgabe an zertifizierte Anlagen

Nachweise zu Eigentum und rechtlicher Situation

Die Abbruchgenehmigung darf nur erteilt werden, wenn das Eigentum oder ein berechtigtes Nutzungsrecht am Objekt vorliegt. Daher sind folgende Dokumente wichtig:

Aktueller Grundbuchauszug

  • Nicht älter als 6 Monate

  • Nachweis des Eigentums oder Erbbaurechts

Nachweis der Zustimmung aller Eigentümer

  • Bei Erbengemeinschaften oder WEGs erforderlich

  • Schriftliche Zustimmung aller Beteiligten

Vollmacht bei Vertretung

  • Wenn der Antrag durch ein Architekturbüro oder eine Firma gestellt wird

Anforderungen bei denkmalgeschützten Gebäuden

Soll ein unter Denkmalschutz stehendes Gebäude abgerissen werden, gelten zusätzliche Regelungen nach dem jeweiligen Denkmalschutzgesetz des Bundeslandes:

Denkmalrechtliche Genehmigung

  • Getrennt von der Baugenehmigung zu beantragen

  • Fachliches Gutachten häufig notwendig

  • In vielen Fällen Auflagen zum Rückbauverfahren

Stellungnahme der unteren Denkmalschutzbehörde

  • Frühzeitige Einbindung empfohlen

  • Dokumentation zum Zustand, Alternativen zum Abriss

Beteiligung Dritter: Nachbarn, Versorger, Gemeinde

Bei umfangreichen Abrissmaßnahmen oder innerstädtischen Lagen sind weitere Beteiligte einzubeziehen:

Nachbarbeteiligung

  • Vor allem bei Grenzbebauung oder Lärm-/Staubbelastung

  • Formblätter oder Zustimmungserklärungen

  • In einigen Bundesländern gesetzlich vorgeschrieben

Versorgungsträger-Abmeldung

  • Nachweise über die Trennung von Strom, Wasser, Gas, Fernwärme

  • Bei Bedarf Rückbau von Hausanschlüssen

Stellungnahme der Gemeinde

  • Bei kommunalen Entwicklungszielen relevant

  • Einbindung des Bauamts oder Stadtplanungsamts

Sonderfälle: Was zusätzlich notwendig sein kann

In bestimmten Fällen fordern die Behörden weitere Unterlagen – abhängig von der Lage, Gebäudenutzung oder geplanten Nachnutzung.

Altlastenauskunft vom Umweltamt

  • Gibt Hinweise auf kontaminierte Böden

  • Pflicht bei industriell genutzten Objekten

Lärmgutachten

  • In sensiblen Bereichen (z. B. Krankenhäuser, Schulen)

  • Reduktion von Lärmimmissionen während des Rückbaus

Verkehrsführungskonzept

  • Bei Abriss in belebten Stadtteilen

  • Einreichung bei der Straßenverkehrsbehörde

Zeitplan und Bauablaufplan

  • Besonders bei Großprojekten

  • Genaue Etappierung und Koordination

Digitale Einreichung vs. Papierform: Was ist erlaubt?

Die Digitalisierung schreitet auch im Baubereich voran. Viele Bundesländer und Kommunen bieten mittlerweile Online-Portale zur Einreichung der Abbruchgenehmigung.

Digitale Einreichung:

  • In Hamburg, Schleswig-Holstein, NRW, Bayern (teilweise)

  • PDFs mit qualifizierter elektronischer Signatur

Papierform weiterhin nötig:

  • In einigen Landkreisen von Thüringen, Sachsen, Brandenburg

  • Zusätzliche Papierausfertigungen in dreifacher Ausführung

Immer beachten: Auch bei digitaler Einreichung müssen viele Unterlagen fachgerecht erstellt und unterschrieben sein. Architektenstempel oder Unterschriften von Sachverständigen dürfen nicht fehlen.