Wer ein Gebäude abreißen möchte, steht vor zahlreichen organisatorischen, rechtlichen und technischen Anforderungen. Neben einer professionellen Planung und der Einhaltung der örtlichen Bauordnung ist besonders wichtig: die vollständige Zusammenstellung aller Unterlagen, die für den Antrag auf eine Abbruchgenehmigung erforderlich sind.
Viele Bauherren unterschätzen diesen Schritt – doch nur mit den richtigen Dokumenten kann der Abbruchbescheid überhaupt erteilt werden. Welche Unterlagen notwendig sind, hängt dabei nicht nur vom Umfang des Abrissprojekts ab, sondern auch vom Bundesland und der zuständigen Behörde.
In diesem Blogartikel finden Sie eine umfassende Checkliste, aufgeschlüsselt nach Kategorien und ergänzt mit praktischen Hinweisen, damit Ihr Abbruchvorhaben ohne Verzögerungen starten kann.
Ein Abriss ohne Genehmigung kann teuer werden und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Noch bevor Maschinen anrücken, muss die Behörde eine Abbruchgenehmigung erteilen – und dafür prüft sie eine Vielzahl von Informationen: baurechtliche, sicherheitstechnische, statische und umweltschutzrechtliche.
Je besser und vollständiger Ihre Unterlagen, desto schneller wird der Abbruchbescheid ausgestellt. Unvollständige Anträge verzögern das Verfahren oft um Wochen oder Monate. Zudem fordern viele Behörden Nachreichungen – was zusätzlichen Aufwand und Kosten bedeutet.
Obwohl jede Landesbauordnung eigene Details regelt, gibt es viele Gemeinsamkeiten. Die folgenden Unterlagen werden in fast allen Bundesländern verlangt:
Je nach Bauordnung und Gebäudeart werden weitere Dokumente benötigt, insbesondere zum Schutz von Menschen und Umwelt:
Die Abbruchgenehmigung darf nur erteilt werden, wenn das Eigentum oder ein berechtigtes Nutzungsrecht am Objekt vorliegt. Daher sind folgende Dokumente wichtig:
Soll ein unter Denkmalschutz stehendes Gebäude abgerissen werden, gelten zusätzliche Regelungen nach dem jeweiligen Denkmalschutzgesetz des Bundeslandes:
Bei umfangreichen Abrissmaßnahmen oder innerstädtischen Lagen sind weitere Beteiligte einzubeziehen:
In bestimmten Fällen fordern die Behörden weitere Unterlagen – abhängig von der Lage, Gebäudenutzung oder geplanten Nachnutzung.
Die Digitalisierung schreitet auch im Baubereich voran. Viele Bundesländer und Kommunen bieten mittlerweile Online-Portale zur Einreichung der Abbruchgenehmigung.
Immer beachten: Auch bei digitaler Einreichung müssen viele Unterlagen fachgerecht erstellt und unterschrieben sein. Architektenstempel oder Unterschriften von Sachverständigen dürfen nicht fehlen.
Ob Köln, Düsseldorf, Dortmund oder das Ruhrgebiet – RAVOS ist überall dort im Einsatz, wo professionelle Abbrucharbeiten gefragt sind. Als erfahrenes Abbruchunternehmen sind wir in ganz NRW für Sie vor Ort – schnell, zuverlässig und mit höchster Präzision.
Ravos ist ein Abbruchunternehmen aus dem Rhein-Erft Kreis und bietet seine Dienstleistungen in ganz NRW an.
Wir haben zu folgenden Zeiten geöffnet:
Mo. – Fr.: 07.30 – 16.30 Uhr
Sa.: 08.30 – 12.30 Uhr
So.: erreichbar über WhatsApp