Wenn ein Haus geerbt wird, ist die Freude oft gemischt – denn nicht immer handelt es sich um eine moderne, gepflegte Immobilie. Alte, baufällige Häuser, Altlasten oder nicht sanierungsfähige Gebäude stellen Erben oft vor eine schwierige Entscheidung: Renovierung oder Abriss? Doch sobald feststeht, dass der Abriss unausweichlich ist, stellt sich eine zentrale Frage: Wer übernimmt die Kosten für den Abriss im Erbfall?
In diesem Beitrag erfahren Sie alles Wichtige über rechtliche Verantwortlichkeiten, die Zusammensetzung der Abrisskosten, typische Hausabrisskosten im Erbfall sowie Tipps zur Planung und Kostenvermeidung. Dieser Artikel richtet sich gezielt an Erben, Familienangehörige und Nachlassverwalter.
Nicht jedes geerbte Haus ist ein Schatz. Viele Altimmobilien sind in schlechtem Zustand – marode, mit Schadstoffen belastet oder energetisch veraltet. In folgenden Fällen ist ein Abriss häufig sinnvoll:
Die Entscheidung für den Abriss fällt oft in enger Abstimmung mit Architekten oder Gutachtern – doch was danach folgt, sind handfeste Kosten.
Grundsätzlich gilt: Der Eigentümer zahlt. Wer ein Haus erbt und die Erbschaft annimmt, übernimmt alle damit verbundenen Rechte – und Pflichten. Dazu gehören auch notwendige Sanierungen oder ein Abriss.
Wer also ein baufälliges Haus erbt und den Abriss nicht bezahlen kann oder will, hat nur ein Zeitfenster von 6 Wochen (in Deutschland), um das Erbe formell auszuschlagen. Nach dieser Frist ist man voll haftbar.
Die Hausabrisskosten hängen von vielen Faktoren ab – etwa Größe, Bauweise, Material, Lage und Schadstoffbelastung. Dennoch gibt es Durchschnittswerte:
Hausgröße (ca.) | Abrisspreise |
Kleines Einfamilienhaus (100 m²) | 15.000 € – 25.000 € |
Großes Einfamilienhaus (150–200 m²) | 20.000 € – 35.000 € |
Mehrfamilienhaus (250–500 m²) | 40.000 € – 90.000 € |
Diese Abrisskosten beinhalten typischerweise:
Je nach Region und Gebäudebeschaffenheit können die Hausabrisskosten deutlich abweichen – besonders, wenn Asbest, kontaminierter Boden oder Altöl gefunden wird.
Ein geordneter Abriss ist komplexer als viele denken. Die Abrisspreise entstehen durch mehrere Einzelleistungen:
Die Demontage von Fenstern, Türen, Dach, Installationen etc. ist oft aufwendig, vor allem wenn Materialien getrennt entsorgt werden müssen.
Bauschutt muss nach Materialart getrennt und korrekt entsorgt werden. Das kann je nach Zusammensetzung teuer werden – insbesondere bei belasteten Stoffen wie:
Bagger, Kräne, Schneidgeräte sowie Sicherheitsvorkehrungen kosten je nach Dauer und Umfang mehrere Tausend Euro.
Die Entfernung von Bodenplatten, Kellern und Fundamente ist aufwendig und wird oft separat berechnet.
Bei einer Erbengemeinschaft wird es komplizierter. Wenn mehrere Personen gemeinschaftlich ein baufälliges Gebäude erben, gilt:
Oft werden in solchen Fällen Nachlassverwalter bestellt oder das Objekt verkauft. Ein geordneter Abriss durch alle Beteiligten ist nur möglich, wenn alle Parteien kooperieren.
Ja, in bestimmten Fällen kann eine Abrissverfügung von der Kommune erlassen werden – etwa wenn das Gebäude einsturzgefährdet ist oder ein öffentliches Sicherheitsrisiko darstellt.
Dann gilt:
Besonders bei Hausabrisskosten nach einem Erbfall sollte daher frühzeitig Kontakt mit dem Bauamt aufgenommen werden.
Ja – unter bestimmten Voraussetzungen:
Ein Steuerberater kann prüfen, ob und wie die Abrisskosten im individuellen Fall absetzbar sind. Die Dokumentation aller Rechnungen ist dabei essenziell.
Beim Hausabriss im Erbfall lauern einige finanzielle Risiken, z. B.:
Tipp: Holen Sie mindestens drei Angebote von zertifizierten Abbruchunternehmen ein – mit klarer Leistungsbeschreibung und getrennten Positionen.
Einige Bundesländer oder Kommunen bieten Förderungen für Abriss und Neubau – besonders bei energetischer Sanierung oder Flächenreaktivierung. Mögliche Quellen:
Auch im Rahmen von Nachverdichtungen oder städtebaulichen Maßnahmen kann der Abriss bezuschusst werden. Die örtliche Bauverwaltung oder Wirtschaftsförderung kennt die konkreten Programme.
Ob Köln, Düsseldorf, Dortmund oder das Ruhrgebiet – RAVOS ist überall dort im Einsatz, wo professionelle Abbrucharbeiten gefragt sind. Als erfahrenes Abbruchunternehmen sind wir in ganz NRW für Sie vor Ort – schnell, zuverlässig und mit höchster Präzision.
Ravos ist ein Abbruchunternehmen aus dem Rhein-Erft Kreis und bietet seine Dienstleistungen in ganz NRW an.
Wir haben zu folgenden Zeiten geöffnet:
Mo. – Fr.: 07.30 – 16.30 Uhr
Sa.: 08.30 – 12.30 Uhr
So.: erreichbar über WhatsApp