Wer zahlt den Abriss im Erbfall? Alles, was Sie über Abrisskosten und rechtliche Verantwortung wissen müssen

Wer zahlt den Abriss im Erbfall? Alles, was Sie über Abrisskosten und rechtliche Verantwortung wissen müssen

Wenn ein Haus geerbt wird, ist die Freude oft gemischt – denn nicht immer handelt es sich um eine moderne, gepflegte Immobilie. Alte, baufällige Häuser, Altlasten oder nicht sanierungsfähige Gebäude stellen Erben oft vor eine schwierige Entscheidung: Renovierung oder Abriss? Doch sobald feststeht, dass der Abriss unausweichlich ist, stellt sich eine zentrale Frage: Wer übernimmt die Kosten für den Abriss im Erbfall?

In diesem Beitrag erfahren Sie alles Wichtige über rechtliche Verantwortlichkeiten, die Zusammensetzung der Abrisskosten, typische Hausabrisskosten im Erbfall sowie Tipps zur Planung und Kostenvermeidung. Dieser Artikel richtet sich gezielt an Erben, Familienangehörige und Nachlassverwalter.

Wann ist ein Hausabriss im Erbfall überhaupt notwendig?

Nicht jedes geerbte Haus ist ein Schatz. Viele Altimmobilien sind in schlechtem Zustand – marode, mit Schadstoffen belastet oder energetisch veraltet. In folgenden Fällen ist ein Abriss häufig sinnvoll:

  • Starke Baumängel (z. B. instabile Statik)

  • Asbest oder Schadstoffe

  • Kein Denkmalschutz vorhanden

  • Wirtschaftlich nicht sanierungsfähig

  • Wunsch nach Neubau oder Grundstücksaufwertung

Die Entscheidung für den Abriss fällt oft in enger Abstimmung mit Architekten oder Gutachtern – doch was danach folgt, sind handfeste Kosten.

Wer trägt die Abrisskosten nach dem Erbfall?

Grundsätzlich gilt: Der Eigentümer zahlt. Wer ein Haus erbt und die Erbschaft annimmt, übernimmt alle damit verbundenen Rechte – und Pflichten. Dazu gehören auch notwendige Sanierungen oder ein Abriss.

Was bedeutet das konkret?

  • Erben haften für die Abrisskosten

  • Die Kosten müssen aus dem Erbe oder privaten Mitteln bezahlt werden

  • Eine Verweigerung ist nur durch Erbausschlagung möglich

Wer also ein baufälliges Haus erbt und den Abriss nicht bezahlen kann oder will, hat nur ein Zeitfenster von 6 Wochen (in Deutschland), um das Erbe formell auszuschlagen. Nach dieser Frist ist man voll haftbar.

Wie hoch sind die typischen Abrisspreise?

Die Hausabrisskosten hängen von vielen Faktoren ab – etwa Größe, Bauweise, Material, Lage und Schadstoffbelastung. Dennoch gibt es Durchschnittswerte:

Hausgröße (ca.)

Abrisspreise

Kleines Einfamilienhaus (100 m²)

15.000 € – 25.000 €

Großes Einfamilienhaus (150–200 m²)

20.000 € – 35.000 €

Mehrfamilienhaus (250–500 m²)

40.000 € – 90.000 €

Diese Abrisskosten beinhalten typischerweise:

  • Rückbau

  • Entsorgung von Bauschutt

  • Maschinen- und Containerkosten

  • Fundamententfernung

  • Genehmigungen

Je nach Region und Gebäudebeschaffenheit können die Hausabrisskosten deutlich abweichen – besonders, wenn Asbest, kontaminierter Boden oder Altöl gefunden wird.

Wie setzen sich die Abrisskosten zusammen?

Ein geordneter Abriss ist komplexer als viele denken. Die Abrisspreise entstehen durch mehrere Einzelleistungen:

Rückbau und Entkernung

Die Demontage von Fenstern, Türen, Dach, Installationen etc. ist oft aufwendig, vor allem wenn Materialien getrennt entsorgt werden müssen.

Entsorgungskosten

Bauschutt muss nach Materialart getrennt und korrekt entsorgt werden. Das kann je nach Zusammensetzung teuer werden – insbesondere bei belasteten Stoffen wie:

  • Asbest

  • Mineralwolle (KMF)

  • Teerhaltige Materialien

  • Farben, Lacke, Öle

Maschineneinsatz und Personal

Bagger, Kräne, Schneidgeräte sowie Sicherheitsvorkehrungen kosten je nach Dauer und Umfang mehrere Tausend Euro.

Fundamentabriss

Die Entfernung von Bodenplatten, Kellern und Fundamente ist aufwendig und wird oft separat berechnet.

Was passiert bei mehreren Erben?

Bei einer Erbengemeinschaft wird es komplizierter. Wenn mehrere Personen gemeinschaftlich ein baufälliges Gebäude erben, gilt:

  • Alle Erben haften gemeinsam für die Abrisskosten

  • Entscheidungen müssen einstimmig getroffen werden

  • Bei Uneinigkeit kann eine gerichtliche Auseinandersetzung nötig sein

Oft werden in solchen Fällen Nachlassverwalter bestellt oder das Objekt verkauft. Ein geordneter Abriss durch alle Beteiligten ist nur möglich, wenn alle Parteien kooperieren.

Besteht Abrisspflicht durch Behörden?

Ja, in bestimmten Fällen kann eine Abrissverfügung von der Kommune erlassen werden – etwa wenn das Gebäude einsturzgefährdet ist oder ein öffentliches Sicherheitsrisiko darstellt.

Dann gilt:

  • Der Eigentümer (also der Erbe) muss den Abriss auf eigene Kosten durchführen

  • Bei Weigerung kann die Stadt den Abriss durchsetzen – und die Kosten als Gebührenbescheid in Rechnung stellen

Besonders bei Hausabrisskosten nach einem Erbfall sollte daher frühzeitig Kontakt mit dem Bauamt aufgenommen werden.

Kann man Abrisskosten steuerlich absetzen?

Ja – unter bestimmten Voraussetzungen:

  • Wenn das Grundstück veräußert wird, können die Abrisskosten als Werbungskosten geltend gemacht werden

  • Bei vermieteten Objekten oder Bauabsicht: Abschreibung möglich

  • Bei Eigennutzung: Leider keine steuerliche Absetzbarkeit

Ein Steuerberater kann prüfen, ob und wie die Abrisskosten im individuellen Fall absetzbar sind. Die Dokumentation aller Rechnungen ist dabei essenziell.

Was sind die größten Kostenfallen?

Beim Hausabriss im Erbfall lauern einige finanzielle Risiken, z. B.:

  • Asbestfunde: führen zu deutlicher Kostensteigerung (Sonderentsorgung)

  • Unzureichende Angebote: Pauschalangebote ohne Entsorgung oder Fundamentabriss

  • Genehmigungspflicht ignoriert: kann zu Bußgeldern führen

  • Versteckte Entsorgungskosten: nicht trennbare Mischabfälle sind besonders teuer

Tipp: Holen Sie mindestens drei Angebote von zertifizierten Abbruchunternehmen ein – mit klarer Leistungsbeschreibung und getrennten Positionen.

Welche Förderungen oder Zuschüsse gibt es?

Einige Bundesländer oder Kommunen bieten Förderungen für Abriss und Neubau – besonders bei energetischer Sanierung oder Flächenreaktivierung. Mögliche Quellen:

  • Städtebauförderung (bei Altlastensanierung)

  • KfW-Zuschüsse (bei Ersatzneubauten)

  • Förderprogramme für ländliche Räume

Auch im Rahmen von Nachverdichtungen oder städtebaulichen Maßnahmen kann der Abriss bezuschusst werden. Die örtliche Bauverwaltung oder Wirtschaftsförderung kennt die konkreten Programme.